Objektbetreuung
Sie sind Objekteigentümer eines Mehrfamilienhauses und suchen jemanden, der die Betreuung Ihres Objektes übernimmt? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Mit über 25 Jahren Erfahrung in der Hausverwaltung, kombiniert mit den Kenntnissen im technischen Gebäudemanagement, sind wir Ihr Partner für kompetente und zuverlässige Objektbetreuung.
Welche Aufgaben übernehmen wir:
Technische Objektbetreuung
Der Dienstleister übernimmt stellvertretend für den Eigentümer die technische Betreuung des Objektes, in dem er regelmäßige Begehungen durchführt, Arbeiten von Dienstleistern stichprobenartig kontrolliert, Schäden erkennt und für eine Instandsetzung sorgt. Zur Vereinfachung der Abwicklung sowie zur Entlastung des Eigentümers können Mieter ihre Mängel direkt beim Dienstleister melden, welcher diese je nach Sachlage in Augenschein nimmt oder direkt einen Handwerker – nach Bedarf in Abstimmung mit dem Eigentümer – beauftragt.
Die Beauftragung eines Handwerkers erfolgt namens und auf Rechnung des Eigentümers, wobei eine maximale Auftragssumme von 500,-- € brutto nicht überschritten werden darf. Darüber hinausgehende Aufträge erteilt der Eigentümer selbst oder der Dienstleister nur nach schriftlicher Freigabe des Eigentümers.
Ausgenommen von der technischen Betreuung sind ausdrücklich Sanierungsarbeiten und sonstige Baumaßnahmen, da diese in den Bereich der Baubetreuung fallen.
Soweit für die Bewirtschaftung des Objektes der Abschluss von Verträgen mit Dienstleistern oder Personal oder sonstigen Lieferanten erforderlich ist, kann der Eigentümer diese Abwicklung auf den Dienstleister übertragen und ihn zum Vertragsabschluss bevollmächtigen.
Maklertätigkeit
Der Dienstleister übernimmt im Rahmen seiner Genehmigung gem. § 34 c GewO die Maklertätigkeit zur Vermietung leerstehender Wohnungen. Hierbei übernimmt der Dienstleister alle mit der Insertation, Besichtigung und dem Abschluss des Mietvertrages erforderlichen Aufgaben.
Die Auswahl des neuen Mieters erfolgt in Absprache mit dem Eigentümer, der die letzte Entscheidung trifft.
Für die Durchführung der Vermittlungstätigkeit darf sich der Dienstleister anderer Maklerkollegen – kostenneutral für den Eigentümer – bedienen.
Erstellung Betriebskostenabrechnung
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständinger für die WEG-Verwaltung übernimmt der Dienstleister die Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnungen. Hierzu stellt der Eigentümer dem Dienstleister alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Zur Vereinfachung erhält der Dienstleister Zugriff auf das Mietkonto und kann dieses elektronisch einsehen. Soweit seitens des Eigentümers gewünscht, kann der Dienstleister unterjährig anfallende Reechnungen und Zahlungsverkehrsdaten bereits erfassen und elektronisch an die Bank übermitteln, um diese bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung zur Verfügung zu haben.
Auf Wunsch des Eigentümers kann der Dienstleister unterjährig den Eingang der Mietzahlungen überwachen und so den Eigentümer zeitnah über evtl. Mietrückstände informieren.
Über die laufenden Geldbewegungen erhält der Eigentümer quartalsweise eine Auswertung vom Dienstleister.
Baubetreuung
Werden am Mietobjekt größere Umbau- und/oder Sanierungsarbeiten durchgeführt, so übernimmt der Dienstleister die allgemeine Baubetreuung. Architekten- und Planungsleistungen sind dabei ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Dienstleister holt dabei die erforderlichen Angebote ein, stimmt diese mit dem Eigentümer ab und erteilt – soweit gewünscht – namens und im Auftrag des Eigentümers dem ausführenden Betrieb den Auftrag. Hierzu erstellt der Dienstleister mit dem ausführenden Betrieb einen Bauvertrag, welcher Grundlage der Arbeiten ist. Während der Baumaßnahmen beaufsichtigt diese der Dienstleister und hält den regelmäßigen Kontakt zum ausführenden Betrieb.
Nach Eingang der Schlussrechnung prüft der Dienstleister diese und führt eine Bauabnahme mit dem Unternehmer durch. Soweit alle Ausführungen in Ordnung sind gibt der Dienstleister die Rechnung zur Zahlung frei und übermittelt diese an den Eigentümer.
Eine Haftung des Dienstleisters für verdeckte Mängel ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Rechtsvertretung
Der Dienstleister berät den Eigentümer bei evtl. Rechtsstreitigkeiten. Für die Durchführung von gerichtlichen Mahn- und Prozessverfahren beauftragt der Eigentümer einen Rechtsanwalt, der ihn in den Verfahren vertritt. Soweit möglich unterstützt der Dienstleister den Rechtsanwalt mit entsprechenden Daten und Unterlagen, um diese Verfahren erfolgreich führen zu können.
Sie möchten wissen, was bei uns die Objektbetreuung monatlich kostet? Geben Sie einfach nachfolgend die Zahl der Einheiten Ihres Objektes ein und Sie sehen eine erste Kalkulation der anfallenden monatlichen Grundkosten für die Betreuung.
Gerne können wir in einem persönlichen Gespräch alle weiteren Details klären. Vereinbaren Sie gerne unverbindlich mit uns einen Termin unter 04463/9410010 oder per Mail an
Sie sind Bewohner/Mieter eines der von uns betreuten Immobilien und haben ein Anliegen? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus und wir werden uns schnellstmöglichst bei Ihnen melden.