Jörg Schlüter — "Sonder-"Verwalter

Sonderverwaltung im Rahmen der Zwangsverwaltung

Wenn die Grund-Versorgung nicht mehr bezahlt wird, die Heizung abgeschaltet oder die Bausubstanz eine sichere Bewohnbarkeit verhindert — wir übernehmen die geordnete Verwaltung und den Werterhalt Ihrer Immobilie im gerichtlichen Verfahren.

Kurz & knapp

Als Sonderverwalter übernehmen wir die gerichtliche Zwangsverwaltung in besonderen Situationen: Sicherung der Mieteinnahmen, Koordination und Sicherstellung von Versorgungs­leistungen, Mieterkommunikation und technische Sofortmaßnahmen.

  • Transparente Abrechnung & Reporting
  • Schnelle Sicherungsmaßnahmen
  • Erhalt des Immobilienwerts

Wann ist eine Sonderverwaltung nötig bzw. hilfreich?

💸 Zahlungsverzug des Eigentümers

Wenn der Eigentümer Versorgungsleistungen nicht bezahlt und Rechnungen unbeachtet bleiben, kann unter bestimmten Umständen ein gerichtliches Verfahren zur Zwangsverwaltung führen.

❄️ Abschaltung der Heizung

Gefahr für Mieter: fehlende Wärme kann zu Gesundheitsrisiken und zu Bauschäden führen — wir sorgen für interimistische Lösungen und dauerhafte Wiederherstellung.

🏚️ Unbewohnbare Bausubstanz

Bei gravierenden Mängeln organisieren wir Notfallmaßnahmen, Sicherungsarbeiten und die Koordination von Gutachtern und Handwerkern.

🧾 Gläubiger & Gericht

Wir arbeiten eng mit Gericht, Gläubigern und Interessenvertretern zusammen — mit klaren Reports und nachvollziehbaren Maßnahmen.

Unsere Leistungen als Sonderverwalter

Operative Verwaltung

  • Einzug und Verwaltung der Mieteinnahmen
  • Abwicklung laufender Verträge (Hausmeister, Energieversorger, Versicherungen)
  • Schnelle Kommunikation mit Mietern

Technische Maßnahmen & Werterhalt

  • Notfallreparaturen und Sicherungsmaßnahmen
  • Koordination von Bausachverständigen & Handwerksbetrieben
  • Langfristige Instandhaltungsplanung

Recht & Reporting

  • Transparente Abrechnungen für Gericht und Gläubiger
  • Regelmäßige Berichte und Dokumentation
  • Vorbereitung und Begleitung von Versteigerungsprozessen (falls nötig)

Sofortmaßnahmen

  • Wiederherstellung wichtiger Versorgungsleistungen
  • Interimslösungen für Heizung, Wasser und Strom
  • Sofortschutz bei Gefährdung der Bewohner

Unser Ablauf in 5 Schritten

  1. Übernahme: Gerichtliche Bestellung und formelle Übernahme der Verwaltung.
  2. Sofortanalyse: Erste Bestandsaufnahme der Versorgungslage und Sicherheitsprüfung.
  3. Sicherungsmaßnahmen: Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung von Wärme, Wasser oder Strom.
  4. Bewirtschaftung: Mieteinzug, Vertragsverwaltung und Beauftragung von Dienstleistern.
  5. Reporting: Fortlaufende Berichte an Gericht, Gläubiger und Beteiligte.

Häufige Fragen (FAQ)

Übernimmt der Sonderverwalter das Eigentum?

Nein — die gerichtliche Zwangsverwaltung überträgt nur die Verwaltungsbefugnis. Eigentumsrechte bleiben bestehen, bis das Gericht anders entscheidet.

Wer trägt die Kosten für Maßnahmen?

Kosten werden im Verfahren erfasst und in der Regel aus den Einnahmen der Immobilie oder durch die Verwertung gedeckt; wir erstellen kostentransparente Abrechnungen.

Wie schnell kann Hilfe erfolgen?

Sofortmaßnahmen können innerhalb von Tagen umgesetzt werden; zeitlicher Rahmen hängt von Gericht und Lage ab — wir kommunizieren offen zu Zeitplänen.

Wie erfolgt die Kommunikation mit Mietern?

Wir übernehmen die rechtskonforme Kommunikation, informieren über Zahlungsempfänger und Ansprechpartner und sorgen für klare Abläufe.

Kontakt & Erstberatung

Sie benötigen zeitnah eine geordnete Verwaltung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie Jörg Schlüter für eine unverbindliche Erstberatung.

Telefon: +49 151 64504029 (24/7)
E‑Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Infos: Zwangsverwaltung — Sachverständigenbüro Jörg Schlüter

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