Allgemeine Geschäftsbedingungen für Livestream

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für das Live-Stream-Geschäft der AIRTEC MEDIA.  Sie geltenden nicht für andere Geschäftsbereiche; hierfür gelten gesonderte AGB.

1.2. Eine Zusammenarbeit mit Kunden erfolgt nur nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen, die für den Inhalt des Vertrages allein maßgebend sind. Abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Mieters, werden nur durch die ausdrücklichen Bestätigung in Textform von AIRTEC MEDIA wirksam.

  1. Vertragsschluss

2.1. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern. Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Wir schließen ferner keine Verträge mit Minderjährigen unter 18 Jahren. Wir sind jederzeit berechtigt, das Vorliegen dieser beiden Eigenschaften bei unseren Vertragspartnern zu überprüfen. Hierzu können wir insbesondere  geeignete Nachweise beim Kunden anfordern. Sollte der Kunde einer solchen Aufforderung nicht nachkommen oder sollte der Betreiber Anhaltspunkte für ein Fehlen der Unternehmereigenschaft haben, sind wir zur fristlosen Kündigung von einem bereits geschlossenen Vertrag berechtigt.

2.2. AIRTEC MEDIA möchte sich nicht daran beteiligen, rechtswidrige, unmoralische oder umstrittene Inhalte ins Internet zu streamen. Wir schließen deshalb keine Verträge mit rechts- bzw. linksextremistischen Organisationen, ebenso wenig mit radikal religiösen Organisationen oder Organisationen mit einer bestimmten Weltanschauung. Der Kunde ist verpflichtet, vor Abschluss des Vertrags auf solche möglichen Umstände hinzuweisen. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrags bei nachträglichem Bekanntwerden solcher Umstände bleibt unberührt.

2.3. Die Darstellung unserer Dienstleistungen, digitalen Inhalte oder Waren innerhalb unserer Internetseite stellt kein bindendes Vertragsangebot dar.

2.4. Auf entsprechende Anfrage des Kunden per Telefon oder E-Mail stimmen wir bilateral die Eckpunkte einer Zusammenarbeit ab. Auch in dieser Abstimmungsphase geben weder Kunde noch AIRTEC MEDIA ein verbindliches Angebot ab.

2.5. Nach Abschluss dieser Abstimmungsphase wird AIRTEC MEDIA dem Kunden ein verbindliches Angebot übersenden, entweder per E-Mail oder Brief oder aber als Zugangslink zu einer Online-Vertragsschlussplattform. An dieses Angebot ist AIRTEC MEDIA 14 Tage gebunden, soweit nicht im Einzelfall abweichend angegeben.

2.6. Der Kunde nimmt das Angebot durch eindeutige Annahmeerklärung per E-Mail, Brief oder des entsprechend gekennzeichneten Button in der Online-Vertragsschlussplattform rechtsverbindlich an. Damit kommt der Vertrag zustande.

  1. Pflichten von AIRTEC MEDIA

    3.1. Allgemeines

Im Rahmen unserer Leistungen ermöglichen wir unseren Kunden, Videos über das Internet zu streamen. Wir sind hierbei lediglich technischer Dienstleister. An den Inhalten der gestreamten Dateien sind wir in keiner Weise beteiligt.

3.2. Leistungsvarianten

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Dienstleistungsangebote im Bereich Livestream:
3.2.1. Vermietung der notwendigen Technik sowie Zurverfügungstellung des geschulten Personals zur Bedienung dieser Technik (Variante 1)
3.2.2. Vermietung von Technik (Variante 2)
3.2.3. Zurverfügungstellung einer Online-Zugangs-Website für einen Livestream (Variante 3)

3.3. Pflichten von AIRTEC MEDIA bei Variante 1
3.3.1. Wir liefern die in der Auftragsbestätigung benannte Technik rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung und bauen diese auf. Die Technik wurde durch uns vorab auf Fehler getestet und wir haben im angemessenen Umfang Ersatzgeräte vorrätig. Wir besprechen vor Vertragsschluss, dass es ausfallsichere und weniger ausfallsichere Geräte gibt; entscheidet sich der Kunde für ein günstigeres, weniger ausfallsicheres Gerät, geht dies auch zu seinen Lasten.
3.3.2. Rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn wird das entsprechend qualifizierte Personal beim Kunden erscheinen. Wir bedienen die Technik während der Veranstaltung.
3.3.3 Zeitnah nach Veranstaltungsende bauen wir die Technik wieder ab und transportieren sie wieder ab.
3.3.4. AIRTEC MEDIA ist zwischen Lieferung und Abbau nicht für die Bewachung der gelieferten Technik verantwortlich.

3.4. Pflichten von AIRTEC MEDIA bei Variante 2
3.4.1. Wir liefern die in der Auftragsbestätigung benannte Technik zum vereinbarten Zeitpunkt. Soweit nicht abweichend vereinbart erfolgt kein Aufbau und keine Einführung in die Technik. Die Technik wurde durch uns vorab auf Fehler getestet. Wir besprechen vor Vertragsschluss, dass es ausfallsichere und weniger ausfallsichere Geräte gibt; entscheidet sich der Kunde für ein günstigeres, weniger ausfallsicheres Gerät, geht dies auch zu seinen Lasten.
3.4.2. Soweit nicht der Rückversand durch den Kunden vereinbart wird, bauen wir die Technik zum vereinbarten Zeitpunkt wieder ab und transportieren sie wieder ab.
3.4.3. AIRTEC MEDIA ist zwischen Lieferung und Abbau nicht für die Bewachung der gelieferten Technik verantwortlich.

3.5. Pflichten von AIRTEC MEDIA bei Variante 3
3.5.1. Wir erstellen in Abstimmung mit dem Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt einen Zugang zu einer Online-Plattform, auf der der Kunde seinen Livestream ins Internet stellen und ggf. weitere Funktionen nutzen kann. Einzelheiten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Soweit eine Programmierung von speziellen Funktionen vereinbart ist, ist hierfür die umfassende Mitwirkung der Kunden essentiell.

3.5.2. Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums erlischt der Zugang des Kunden zur Online-Plattform. Der Kunde erwirbt keine dauerhaften Zugangs- oder Nutzungsrechte.

  1. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs.

4.1. Geschlossene Verträge sind grundsätzlich für beide Seiten bindend.

4.2. Ohne zu einer nachträglichen Änderung verpflichtet zu sein, wird AIRTEC MEDIA gleichwohl prüfen, ob sich nachträgliche Änderungswünsche des Kunden noch umsetzen lassen. Soweit hiermit ein Mehraufwand verbunden ist, wird AIRTEC MEDIA nachträgliche Änderungen davon abhängig machen, dass der Kunde diesen Mehraufwand vergütet.

4.3. Jede nachträgliche Änderung des Leistungsumfangs setzt eine ausdrückliche Vereinbarung der Parteien in Textform voraus.

  1. Pflichten des Kunden

5.1. Der Kunde ist zur pünktlichen Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

5.2. Soweit nicht abweichend vereinbart sind alle Preise Fixpreise. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs nach Ziffer 4.3. können diesen Fixpreis mehren. 50 % der Fixpreises sind fällig mit Auftragsbestätigung; 50 % der Fixpreises sind fällig nach Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung. Reisekosten und Spesen, die AIRTEC MEDIA im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstehen sind vom Kunden gesondert nach Einzelnachweis zu erstatten. Verzögert sich der Aufbau durch Gründe, die nicht von AIRTEC MEDIA zu vertreten sind, hat der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

5.3. Der Kunde ist verpflichtet, die überlassene Technik nach Vertragsende herauszugeben, grundsätzlich am Sitz von AIRTEC MEDIA, soweit nicht abweichend vereinbart. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird der Preis entsprechend nachberechnet. Darüber hinaus hat der Kunde den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

5.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln. Er hat sich bei Übergabe am Auslieferungsort von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und der Vollständigkeit der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör zu überzeugen; Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen.

5.5. Der Kunde ist nur mit Genehmigung von AIRTEC MEDIA in Textform berechtigt, die Mietsachen Dritten zum Gebrauch zu überlassen und/oder Verträge welcher Art auch immer in Bezug auf die Mietsache mit Dritten abzuschließen.

5.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Gegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt abzunehmen. Sollte der Mieter oder eine zur Abnahme der Mietsache berechtigte Person 30 Minuten nach vereinbarter Lieferzeit nicht erscheinen oder in dieser Zeit AIRTEC MEDIA nicht benachrichtigen, kann AIRTEC MEDIA vom Auftrag zurücktreten und den Mietausfallschaden in Höhe der vereinbarten Miete, sowie Anfahrt und 30 Min. Wartezeit berechnen.

5.7. Der Kunde ist verpflichtet alle während der Mietzeit auftretenden Schäden oder den Verlust der Geräte unverzüglich anzuzeigen. Eigene technische Eingriffe des Mieters in die gemieteten Geräte sind grundsätzlich untersagt.

5.8. Behördliche und sonstige zur Durchführung des Vertrages notwendige Genehmigungen sind vom Mieter zu beschaffen und AIRTEC MEDIA zur Verfügung zu stellen, soweit nicht anders vereinbart.

5.9. Dem Kunden obliegt es, den Veranstaltungsraum in einem für den Aufbau geeigneten Zustand mit allen benötigten Anschlüssen für Energie, Kommunikation etc. rechtzeitig vor der Veranstaltung bereitzustellen.

5.10. Der ungehinderte Zugang (Parkmöglichkeit, Aufzug etc.) zum Ort der zu verrichtenden Leistung ist durch den Kunden für AIRTEC MEDIA sicherzustellen. Technischem Begleitpersonal ist der Zugang zu den Geräten jederzeit zu ermöglichen. Ebenso muss Stellfläche für die Geräte und Regie vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Standort und Ausrichtung dieser Flächen ist vor Veranstaltungsbeginn mit AIRTEC MEDIA abzusprechen. Die Sitzordnung ist vor dem Aufbau bekannt zu geben.

5.11. Der Kunde ist verpflichtet die Sicherheitsbestimmungen, insbesondere Brand- und Personenschutz, zu berücksichtigen.

5.12. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Kunden

  • a) Sämtliche Informationen und Unterlagen, die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, hat der Kunde unaufgefordert, vollständig und rechtzeitig spätestens eine Woche vor Durchführung an AIRTEC MEDIA zur Verfügung zu stellen, sodass eine sachgerechte Vorbereitung möglich ist.
  • b) In der Planung und Vorbesprechung eines Livestream oder Webinars bestimmen wir zusammen mit unseren Kunden die ungefähre Anzahl der Zuschauer. Dies ist wichtig, da die Kapazität von Webseiten, Surfern oder gegebenenfalls der Webinar-Software die passende Kapazität vorhalten muss.
  • c) Inputübermittlung: Input wird meistens von Kunden an die Agentur geliefert, etwa in Form von Informationen, Texten, Bildern, Filmen etc. Wird Input anders, als im Angebot vereinbart, geliefert, z. B. zu spät, in einem anderen Dateiformat oder analog statt digital, kann es zu einem Mehraufwand kommen. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass der Input je Leistungspunkt komplett, geordnet, digital und im offenen Datei-Format übergeben wird. Speziell für die Übermittlung von Filmen bitten wir Sie, das Format und die Qualität mit uns abzustimmen. Für Folien, Vorträge, PowerPoint oder Keynotes: wir gehen davon aus, dass wir eine Datei mit allen Folien von Ihnen bekommen, diese hat das Format PowerPoint und ist in der Größe 16:9 angelegt.
  • d) Bei der Übertragung von Vorträgen oder Seminaren greifen wir auf aktuell übliche Softwarelösungen zurück, die den Einsatz von aktuellen Internetbrowsern wie zum Beispiel Chrome, Firefox, Internet Explorer oder einen anderen aktuellen Browser voraussetzen. Ebenso wird vorausgesetzt, dass bei den Zuschauern eine stabile Internetverbindung anliegt, damit sie den Livestream in voller Qualität genießen können. Besonders bei einem Webinar möchten wir darauf hinweisen, dass teilweise eine Software runtergeladen werden muss. Dies gilt zum Beispiel für GoToMeeting, Zoom, Microsoft Teams und Skype. Sollten Sie wissen, dass Ihre Zuschauer kein Recht haben, eine externe Software zu laden oder Probleme beim Abspielen von Filmen wie YouTube oder Vimeo üblich sind, bitten wir Sie uns schon zu Beginn der Zusammenarbeit dies mitzuteilen. Je nach verwendeter Software oder Kanal können gegebenenfalls Zusatzkosten entstehen. Wir stimmen dies mit unseren Kunden ab. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Änderung des Übertragungsweges ca. zwei zusätzliche Arbeitstage vor der Veranstaltung in Anspruch nehmen kann und entsprechend viel kommuniziert werden muss.
  • e) Wenn wir für Sie eine Webseite bereitstellen, zum Beispiel https://sample.stream1.eu, legen wir auch für diese Webseite eine bestimmte Kapazität an gleichzeitigen Abrufen fest. Diese kann auch unterschiedlich von der Anzahl der Zuschauer im leichten sein. Gleichermaßen gilt jedoch, dass wir auch hier die Anzahl der zu erwartenden gleichzeitigen Zugriffe, also der Zuschauer, bitte mitgeteilt bekommen müssen. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine höhere Kapazität beim Server auch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
  1. Unzulässige Inhalte

6.1. Alle Rechte, Tantiemen, Verträge, GEMA, etc. (z.B. die Urheber-, Nutzungs- und Senderechte) der zu übertragenen Videoinhalte (Bild und Ton) liegen in der Verantwortung des Kunden. Zu entrichtende Gebühren, Lizenzabgaben, etc. hat der Kunde je nach seiner Nutzung an entsprechende Stellen zu entrichten.

6.2. Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
Wir sind nicht verpflichtet (aber berechtigt), die Inhalte des Kunden auf deren Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu überprüfen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass beim Streamen sämtliche für ihn geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für das vom Kunden einzuhaltende nationale Recht. Diese Punkte liegen nicht im Verantwortungsbereich von uns als Hostingdienstleister, der ausschließlich die technische Infrastruktur, nicht aber den Übertragungsinhalt/Content bereit stellt oder inhaltlich prüfen kann.

6.3. Der Kunde unterliegt dabei u.a. den Rechten und Pflichten des jeweiligen Landes der Ausstrahlung/Liveübertragung sowie den Rechten und Pflichten des Landes der Zielplattform/Zuschauer/Abrufort – in jedem Fall jedoch zusätzlich dem deutschen Recht.

6.4. Nicht zugelassene Inhalte bei Livestream
Unsere Dienstleistungen, insbesondere Streamingserver Dienstleistungen, sind ausschließlich für Inhalte bestimmt, welche auch Jugendlichen unter 16 Jahren zugänglich gemacht werden dürfen. Jede Art von (Voll-) Erotik, Rassismus, Verletzung von Urheberrechten, illegale Inhalte jeglicher Art sind nicht gestattet und stellen einen fristlosen Kündigungsgrund dar. Das gleiche gilt für rechts- oder sittenwidrige Inhalte sowie radikale religiöse Inhalte.

6.5. Sofern die gestreamten Inhalte des Kunden gegen geltendes Recht oder diese AGB verstoßen, sind wir berechtigt, diese Inhalte zu sperren, zu löschen oder sonstige Maßnahmen zur Beseitigung des regelwidrigen Missstandes vorzunehmen bzw. den Stream zu unterbrechen oder endgültig zu stoppen. Wir sind außerdem berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, sofern der Verstoß eine künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich erscheinen lässt (z.B. beim Streamen offensichtlich illegaler Inhalte). Das gleiche gilt, wenn der Verdacht besteht, dass ein solcher Verstoß vorliegt; es obliegt in diesem Fall dem Kunden den Verdacht zu entkräften. Die jeweilige Sanktionsmaßnahme liegt in unserem Ermessen und orientiert sich aber an Schwere, Dauer und Qualität des Verstoßes.

  1. Gewährleistung

7.1. Die verschuldensunabhängige Haftung von AIRTEC MEDIA für die Sachmangelfreiheit bei Vertragsschluss wird ausgeschlossen. Tritt ein Mangel auf, so ist der Kunde verpflichtet, AIRTEC MEDIA zunächst Gelegenheit zur Mangelbeseitigung zu geben.

7.2. Mit rügeloser Übernahme der Geräte einschließlich des Zubehörs durch den Kunden werden diese als mangelfrei anerkannt. Soweit es sich nicht um einen Mangel handelt, der bei Empfang ausdrücklich gerügt wurde, ist der Kunde bei Störung oder Ausfall weder von der Zahlung der vereinbarten Vergütung befreit noch zu deren Minderung berechtigt.

7.3. Ist die Bedienung der Technik durch die eingesetzten Mitarbeiter mangelhaft, so hat der Kund grundsätzlich ebenfalls Gelegenheit zur Mangelbeseitigung bzw. zur Nachholung der Leistung zu gewähren.

  1. Haftung des Kunden

8.1. Der Kunde haftet für alle Schäden an den überlassen Geräten, einschließlich Zubehör, vom Zeitpunkt der Übergabe an bis zur Rückgabe an AIRTEC MEDIA, die durch ihn oder Dritte entstehen. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, die überlassenen Geräte mit angemessenen Maßnahmen vor Diebstahl oder Beschädigung zu schützen (etwa: Absperren des Raumes bei Nacht, Schutz vor Feuchtigkeit und Nässe). AIRTEC MEDIA kann im Einzelfall den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung des Kunden verlangen.

8.2. Für Nutzungsausfall, der AIRTEC MEDIA dadurch entsteht, dass die Geräte nicht in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden sowie für Instandsetzungskosten haftet der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes, sowie der Kosten der Wiederbeschaffung, zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat.

8.3. Der Kunde stellt AIRTEC MEDIA von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen AIRTEC MEDIA aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Kunden geltend gemacht werden.

  1. Haftung von AIRTEC MEDIA

Folgende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

9.1. AIRTEC MEDIA haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet AIRTEC MEDIA uneingeschränkt. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein und dann für den typischerweise entstehenden Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind dabei solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen.

9.2. Der Höchstbetrag für Schadensansprüche ist auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.

9.3. Der Schadensersatz von mittelbaren Schäden wird ausgeschlossen. Ein Haftungsausschluss besteht auch dann, wenn während der Vranstaltung Geräte oder die Gerätekonfigurationen durch den Mieter, seine Erfüllungsgehilfen oder dessen Gäste verstellt werden und dadurch der Veranstaltungsablauf gestört wird.

9.4. Für Softwarefehler und -probleme, die auf gemieteten Computern durch Software des Mieters oder durch den Mieter installierte Produkte verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.

9.5. Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies AIRTEC MEDIA spätestens bei Auftragsbestätigung mitzuteilen und die Kosten hierfür zu tragen.

  1. Kündigungsrecht
    10.1. Der Kunde kann einen geschlossenen Vertrag jederzeit ordentlich in Textform kündigen. In diesem Fall werden ohne Nachweis eines Schadens folgende pauschale Stornierungskosten fällig:

bis 60 Tage vor Mietbeginn: 30% des Auftragswertes
bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50% des Auftragswertes
bis 8 Tage vor Mietbeginn: 80% des Auftragswertes
bis 0 Tage vor Mietbeginn: 95% des Auftragswertes

10.2. AIRTEC MEDIA ist zur ordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde die Anzahlung nicht rechtzeitig leistet oder aber notwendige Mitwirkungshandlungen (Zurverfügungstellung der Inhalte, eines Aufstellplatzes für die Technik, etc.) nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbringt.

10.3 Außerordentliches Kündigungsrecht

10.3.1. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

10.3.2. Ein wichtiger Grund für AIRTEC MEDIA sind insbesondere schwere, vorsätzliche oder grob fahrlässigen Verstößen des Kunden gegen gesetzliche Regelungen oder diese AGB. Beispiele: Unzulässige Inhalte (Ziffer 6.4.), Nichtaufklärung oder Falschaufklärung über Eigenschaften nach Ziffer 2.2.; Lizenz- und Urheberrechtsverletzungen, nicht vertragsentsprechende Nutzung, Nichteinhaltung von technischen Vorgaben, Weitergabe von sicherheitsrelevanten Informationen, etc. Hierzu gehören auch Verhaltensweisen oder durch den Kunden herbeigeführte, begünstigte oder ausgelöste Umstände, die den Betrieb unserer Streamingserver, Anlagen, Rechenzentren, etc. stören, beeinträchtigen oder die Sicherheit gefährden.

11 Gewährleistung

11.1 Die Gewährleistungsrechte des Kunden sind zunächst auf Nachbesserung beschränkt. Nach Fehlschlagen einer AIRTEC MEDIA zumutbaren Anzahl von Nachbesserungsversuchen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht auf Minderung und Wandlung.

11.2 Mit rügeloser Übernahme der vermieteten Geräte einschließlich des Zubehörs durch den Mieter werden diese als mangelfrei anerkannt. Soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei Empfang ausdrücklich gerügt wurden, ist der Mieter bei Störung oder Ausfall weder von der Zahlung des Mietzinses befreit noch zu dessen Minderung berechtigt.

11.3 Der Mieter bzw. Käufer erhält Gelegenheit den Mitschnitt oder bei Kopien die Medien unverzüglich nach Übergabe zu prüfen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, so erkennt er eine einwandfreie und ordnungsgemäße Lieferung an.

12 Datenschutz / Daten / Recht am eigenen Bild

12.1. Eine Datenschutzerklärung steht auf unsere Webseite https://prankl-consulting.com/datenschutzerklaerung/ zum Download zur Verfügung.

12.2. Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten in Einklang mit geltendem Datenschutzrecht und sonstigem Recht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese Daten können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zum Zweck von Bonitätsprüfungen auch an beauftragte und sorgfältig ausgesuchte Partner übermittelt werden. Ihre Daten werden nur zu dem genannten Zweck verwendet und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben. In keinem Fall werden Ihre Daten an werbetreibende Dritte weitergegeben

12.3. Je nach Ihrer Datenschutzanforderung, können wir hier auch spezielle Netzwerke und Dienstleistungen zur Verfügung stellen, oder Netzwerke nutzen, die bei Ihnen für Ihre interne Kommunikation vorhanden sind, wie zum Beispiel Microsoft Teams oder Lösungen von Cisco.

12.4. Vom Kunden bereitgestellte Daten, insbesondere im Bereich Streamingserver-Pakete, (Aufzeichnungen, hochgeladene Videodateien, etc.) werden nur mit einfacher Sicherheit online auf dem Streamingserver System gespeichert. Diese Speicherung ist ausdrücklich nicht Teil der von uns geschuldeten Leistung und erfolgt auf freiwilliger Basis. Ein Anspruch auf die Speicherung besteht nicht. Die ordnungsgemäße Speicherung der Daten obliegt allein dem Kunden. Vor diesem Hintergrund weisen wir auf Folgendes hin: Datenverlust durch Unfälle, Hardwareausfall, höhere Gewalt, etc. ist möglich. Der Kunde hat seine Daten auf eigenen Systemen als Datensicherung zu verwahren, bzw. Hierzu herunter zu laden (z.B. direkt nach einer Übertragung mit Live-Aufzeichnung) und nach einem möglichen Datenverlust auf unseren Systemen selbstständig erneut auf den Server aufzuspielen.

13 Referenzen

13.1. Gewerbliche Kunden werden möglicherweise von uns als Referenz für potentielle Neukunden genannt (z.B. auf unserer Internetseite mit ihrem Firmenlogo dargestellt). Möchte ein Kunde nicht, dass wir ihn öffentlich als unseren Kunden angeben, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit.

13.2. Fotografieren von Technik und Technikern
Wir freuen uns, wenn Sie von Ihrer Veranstaltung und auch von unserer Technik und von uns Bilder anfertigen. Wir freuen uns noch mehr, wenn Sie uns und unser Personal kurz dazu befragen, ob das für alle in Ordnung ist. In den meisten Fällen wird die Antwort „ja“ lauten. Im Gegenzug freuen wir uns sehr, wenn wir auf unseren Internetseiten und Blogs über Ihre Veranstaltung berichten dürfen. Gerne verwenden wir dann auch die Bilder, die Sie von uns und unsere Technik geschossen haben.

13.3. Besonders freuen wir uns, wenn Sie unsere Leistung positiv auf einer der gängigen Bewertungsplattformen wie zum Beispiel Google mit einem Kommentar würdigen.

14 Verschwiegenheit

AIRTEC MEDIA und der Kunde sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus. AIRTEC MEDIA verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und diesbezüglich keinerlei Informationen an Dritte weiterzugeben.

15 Änderung dieser AGB

Wir sind berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäftsstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Sofern der Kunde widerspricht, ist sowohl er als auch wir berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

16 Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen AIRTEC MEDIA, und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, über eine alternative Klausel zu verhandeln, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.

16.3 Für Verträge mit Vollkaufleuten oder juristischen Personen privaten oder öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand München vereinbart, mit der Maßgabe, dass AIRTEC MEDIA berechtigt ist, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu klagen.

 

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