Begutachtung von Versicherungsschäden
Die Zahl der Unwetterextreme nimmt leider stetig zu, so dass auch die Zahl der Schäden an Gebäuder weiter zunehmen wird. Insbesondere für die Gebäudeversicherer bedeutet dies ein zunmehmend größerer Aufwand bei der Schadensabwicklung. Schadensregulierer müssen oft mühselig die Schäden vor Ort ansehen, was bedeutet, dass dies einen erheblichen Mehraufwand ausmachen wird. Kommt es hier zu einem Bearbeitungsstau, bedeutet dies Wartezeiten bei der Schadensbearbeitung und somit auch bei der Abwicklung und Regulierung mit dem Versicherten.
Mit Hilfe unserer Drohnen können wir Gebäudeschäden im Rahmen eines Versicherungsschadens systematisch überfliegen und so aussagekräftige Fotos sowie ein 3D-Model des Gebäudes erstellen. Hierzu wird aus allen Bilder eine so genannte Punktwolke erstellt und alle Bilder zu einem Gesamtmodell zusammengefügt.
Nachfolgend seht Ihr ein Testobjekt, bei dem eine Dachinspektion durchgeführt wurde. So könnte auch Euer Schadensobjekt bei uns dargestellt werden. Der Vorteil liegt nicht nur in der dreidimensionalen Betrachtungsmöglichkeit. Dank der punktgenauen Berechnung aus allen Bildern können wir auch direkt am Modell Abmessungen abgreifen, so dass auf dieser Basis z.B. Angebote errechnet werden können.
Wenn auch Eure Versicherung zukünftig Schäden an Objekten dreidimensional dargestellt haben möchten, sprecht uns gerne an. Für die mit uns zusammenarbeitenden Versicherungen haben wir ein spezielles Online-Auftragsformular, so dass die Beauftragung schnell und einfach erfolgen kann. Für die Durchführung des Auftrages sichern wir - Flugbedingungen vorausgestzt - eine Bearbeitung innerhalb von 48 Stunden werktags zu.
Melden Euch gerne bei uns unter (04463) 9419040 oder per Mail an
Durch die Europäische Luftfahrtbehörde (European Union Aviation Safety Agency - EASA) wurde der nötige Kompetenznachweis (kleiner Drohnen-Führerschein) erteilt, beim Luftfahrbundesamt (LBA) werden wir unter der UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) DEUuj748197y893r als Betreiber geführt. Am 30.11.2021 wurde zudem die Prüfung zum Fernpiloten (A2) erfolgreich bestanden. Der entsprechende Nachweis wurde nun durch das LBA erstellt.
Zudem wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt, um auch in sonst verbotenen Lufträumen fliegen zu dürfen, natürlich unter den entsprechenden Auflagen.