Insbesondere in Beschlussanfechtungsverfahren zur Genehmigung der Jahresabrechnung oder des Wirtschaftsplanes kommt es zu zahlreichen unterschiedlichen Ansichten, ob diese ordnungsgemäßer Verwaltung entsprichen.

Aber auch im Mietbereich gibt es immer wieder Streitigkeiten über die Ordnungsmäßigkeit einer Betriebskostenabrechnung.

Für das entscheidende Gericht ist es meist schwer, zumal auch nicht alle abrechnungsrelevanten Unterlagen vorliegen, zu entscheiden, ob ein Abrechnung ordnungsgemäß ist.

Hier kommt dann der Sachverständige ins Spiel. Durch einen entsprechenden Beweisbeschluss, in dem die Fragen zur vorliegenden Abrechnung konkretisiert werden, wird festgelegt, dass ein Sachverständiger mit der Überprüfung der Abrechnung und somit Beantwortung der im Beweisbeschluss gestellten Fragen beauftragt wird.
Nach Eingang eines vom Gericht festgelegten Kostenvorschusses wird der Sachverständige, welcher vom Gericht ausgewählt wird, beauftragt, ein entsprechendes unparteiliches und neutrales Sachverständigengutachten zu erstellen.

Bei der Auswahl des Sachverständigen bedient sich das Gericht fast ausschließlich der durch die IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, da diese im Rahmen ihrer öffentlichen Bestellung im Vorfeld durch die IHK auf ihre Sachkunde geprüft wurden und somit nachweislich über die notwendige Fachkompetenz verfügen. Zudem sind sie auf Grund des geleisteten Eides auf Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet.

Die Bearbeitungsdauer eines Gerichtsgutachtens liegt in der Regel bei 3 Monaten, gerechnet ab Eingang aller für die Begutachtung erforderlichen Unterlagen. Diese erhält der Sachverständige üblicherweise vom Verwalter der Gemeinschaft bzw. des Mietobjektes.

Folgende weitere Bereiche gehören in unserem Sachverständigenbüro zum Leistungsumfang gutachterlicher Tätigkeiten im Rahmen der Wohnungseigentumsverwaltung:

  • Hausverwaltungsleistungen allgemein
  • Verwaltereignung
  • Abgrenzungen Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Teilungserklärungen / Gemeinchaftsordnungen
  • Wohn- und Nutzflächenberechnungen
  • Heizkostenabrechnungen
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