Privatgutachten
Nicht selten kommt es vor, dass es in einer Eigentümergemeinschaft Unstimmigkeiten über die Ordnungsmäßigkeit einer Jahresabrechnung gibt. Leider nicht selten beruhen diese auf falschem Wissen, wie eine korrekte Jahresabrechnung auszusehen hat. Diese Wissenslücke kommt leider nicht nur bei Eigentümern, sondern viel zu oft auch bei Verwaltern vor, weshalb dann Fehler in der Jahresabrechnung vorkommen.
Aber auch zwischen Mietern und Eigentümern gibt es häufig Streitigkeiten über die Betriebskostenabrechnung.
Diese Fehler aufzufinden und gutachterlich aufzubereiten ist die Aufgabe eines Sachverständigen. Durch seine Fachkompetenz findet er schnell und zuverlässig die Fehler in der Abrechnung, kann aber auch vermeidliche Fehler, welche Eigentümer oder Mieter "vermuten", problemlos widerlegen.
Vorteil einer privatgutachterlichen Überprüfung ist die Tatsache, dass es dadurch nicht erst zu einem teuren und langwierigen Rechtsstreit kommen muss. Vermuten Eigentümer Fehler in einer Jahresabrechnung, können Sie als Tagesordnungspunkt die Überprüfung der Jahresabrechnung durch einen Sachverständigen beantragen. Folgen die Eigentümer diesem Antrag und fassen einen entsprechenden Beschluss, hat der Verwalter dem Sachverständigen entsprechend Einblick in alle Abrechnungsunterlagen zu gewähren bzw. diese ihm zukommen zu lassen. Das dann abschließende Gutachten kann als Grundlage für weitere Schritte und Beschlüsse dienen.
Aber auch einzelne Eigentümer können ihre Einzel- und Gesamtabrechnung von einem Sachverständigen prüfen lassen. Diese Prüfung kann zwar nie die Qualität einer kompletten Überprüfung aller Abrechnungsunterlagen haben, dient dem Eigentümer jedoch als Anhaltspunkt für eine anstehende Beschlussfassung zur Jahresabrechnung.
Auch Mieter können durch einen Sachverständigen die Betriebskostenabrechnung prüfen lassen. Hierbei muss jedoch bedacht werden, dass der Mieter zunächst die Kosten des Sachverständigen trägt.
Die Beauftragung eines Sachverständigen als Privat-Gutachter kann für alle Beteiligten eine Vermeidung bzw. Beilegung von Streitigkeiten ausserhalb eines Gerichtsverfahrens bewirken.
Unser Sachverständigenbüro ist hier in allen Fragen rund um die Erstellung von Privatgutachten für Sie bundesweit tätig.