Nicht immer müssen Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden. Als schnelle und meist kostengünstige Lösung besteht die Möglichkeit, ein Schiedsgutachten erstellen zu lassen. Sinn dieses Schedsgutachtens ist es, dass beide Parteien verbindlich vereinbaren, das Ergebnis des Gutachtens zu akzeptieren.

Sofern Sie Streitgkeiten im Bereich der Wohnungseigentumsverwaltung oder bzgl. der Betriebskostenabrechnung haben und hier eine verbindliche Klärung wünschen dürfen Sie uns gerne ansprechen. Unser Sachverständiger, Herr Jörg Schlüter, wird Ihnen hierzu ein aussagekräftiges Schiedsgutachten erstellen, welches dann für beide Parteien verbindlich ist.

Mehr zum Thema "Schiedsgutachten" finden Sie auch auf Wikipedia.

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